Mietzeitraum storniert, so kann eine Gebühr von 50% einer
Tagesmiete berechnet werden.
Er hat sich bei Übergabe von der ordnungsgemäßen
Beschaffenheit der vermieteten Geräte einschließlich Zubehör
zu überzeugen. Macht er hiervon keinen Gebrauch,
so erkennt er die ordnungsgemäße Lieferung an.
Der Mieter ist verpflichtet, alle während der Mietzeit
auftretenden Schäden oder den Verlust der Geräte unverzüglich anzuzeigen.
Alle hierdurch notwendig werdende Reparaturen oder Neuanschaffungen gehen zu Lasten des Mieters.
Eigene Reparatureingriffe des Mieters sind grundsätzlich untersagt.
Um sich vor den Folgen von Beschädigung und Verlust zu schützen,
sollte eine entsprechende Schadensversicherung
durch den Mieter abgeschlossen werden.
Dritte weder vermietet noch überlassen werden.
Risiken aus dem Mietgut
- insbesondere Schäden Dritter durch etwaige Störungen -
oder den Ausfall der gemieteten Geräte frei.
insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung,
Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter
Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht
durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde.
Rechnung zu bezahlen. Der Mieter ist verpflichtet, an der Rücknahme
mitzuwirken, insbesondere den Zugang zu den Geräten zu ermöglichen
und sie herauszugeben.
Für anfallende GEMA Gebühren ist der Veranstalter verantwortlich.